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   OLG Frankfurt, 21.10.2021 - 11 Verg 5/21   

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OLG Frankfurt, 21.10.2021 - 11 Verg 5/21 (https://dejure.org/2021,45701)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.10.2021 - 11 Verg 5/21 (https://dejure.org/2021,45701)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Oktober 2021 - 11 Verg 5/21 (https://dejure.org/2021,45701)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 182 Abs 1 GWB, § 182 Abs 3 GWB
    Kostenwiderspruch gegen Auftragswertbestimmung durch Vergabekammer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 182 Abs 1 GWB ; § 182 Abs 3 GWB
    Kostenwiderspruch gegen Auftragswertbestimmung durch Vergabekammer

  • rechtsportal.de

    § 182 Abs 1 GWB ; § 182 Abs 3 GWB
    Kostenwiderspruch gegen Auftragswertbestimmung durch Vergabekammer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftragswert = Auftragssumme!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 20.08.2020 - 11 Verg 10/20

    Wert des Verfahrensgegenstandes im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2021 - 11 Verg 5/21
    Dazu gehören auch Kostenentscheidungen, mit denen die Vergabekammer Gebühren und Auslagen nach § 182 I GWB festgesetzt hat (BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/19 - Gebührenbeschwerde in Vergabesache; Senat, Beschluss vom 20.8.2020 - 11 Verg 10/20 ).

    Dies hat der erkennende Senat schon in früheren Entscheidungen akzeptiert (vgl. u.a. Beschluss vom 14.2.2017, 11 Verg 14/16 , Rn. 41 bei juris; Beschluss vom Beschluss vom 20.8.2020 - 11 Verg 10/20 ).

    Weil sich die Gebührenfestsetzung nach § 182 Abs. 1 GWB wirtschaftlich für den betroffenen Beteiligten wie eine Streitwertfestsetzung auswirkt, nach der sich die Höhe der Gerichtsgebühren bestimmt, sind auf eine sofortige Beschwerde, mit der die Gebührenfestsetzung der Vergabekammer bekämpft wird, analog die Regelungen der § 68 Abs. 3 GKG bzw. § 66 GKG anwendbar, nach denen Rechtsmittelverfahren gegen die Festsetzung des Streitwertes und gegen den Kostenansatz gebührenfrei sind und außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten sind (BGH, aaO - Gebührenbeschwerde in Vergabesache Rn. 24; Senat, Beschluss vom 20.8.2020 - 11 Verg 10/20).

  • OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 Verg 14/16

    Unauskömmlichkeit der Angebotspreise bei Widersprüchlichkeit zur Preisermittlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2021 - 11 Verg 5/21
    Dies hat der erkennende Senat schon in früheren Entscheidungen akzeptiert (vgl. u.a. Beschluss vom 14.2.2017, 11 Verg 14/16 , Rn. 41 bei juris; Beschluss vom Beschluss vom 20.8.2020 - 11 Verg 10/20 ).
  • BGH, 13.07.2020 - X ZB 5/19

    Widerruf des Streitpatents mit der Bezeichnung "Verfahren zum Betrieb eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2021 - 11 Verg 5/21
    Dazu gehören auch Kostenentscheidungen, mit denen die Vergabekammer Gebühren und Auslagen nach § 182 I GWB festgesetzt hat (BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/19 - Gebührenbeschwerde in Vergabesache; Senat, Beschluss vom 20.8.2020 - 11 Verg 10/20 ).
  • VK Hessen, 05.07.2021 - 69d-VK-61/20

    Inhalt und Umfang von Teststellungen ist Sache des Auftraggebers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2021 - 11 Verg 5/21
    den Beschluss der Vergabekammer Hessen vom 5.7.2021, Az. 69d VK 61/2020, zugestellt am 13.8.2021, im Tenor zu II aufzuheben soweit die Vergabekammer eine Gebühr in Höhe von EUR 26.698 festgesetzt hat und auszusprechen, dass für das Verfahren vor der Vergabekammer eine Gebühr in Höhe von EUR 18.775 festgesetzt wird, die die Antragstellerin zu tragen hat.
  • VK Hessen, 14.12.2020 - 69d-VK-39/19
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2021 - 11 Verg 5/21
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer vom 5.7.2021, Ziff. II (Az.: 69d - VK 39/2019; Festsetzung einer Gebühr in Höhe von EUR 26.698) wird zurückgewiesen.
  • BayObLG, 26.03.2024 - Verg 12/23

    Verfahren vor der Vergabekammer, Entscheidungen der Vergabekammer,

    Ein solches Vorgehen begegnet grundsätzlich keinen Bedenken (vgl. statt vieler: OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Oktober 2021, 11 Verg 5/21, juris Rn. 22; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Januar 2019, Verg 62/18, juris Rn. 8).
  • OLG Brandenburg, 23.01.2023 - 19 Verg 1/22

    Festsetzung der Verfahrensgebühr bei Vergabesachen; Ermittlung der

    Die gegenteilige Auffassung der Beschwerde verkennt, dass der in der Gebührentabelle der Vergabekammern des Bundes verwendete Begriff des Auftragswertes - wie es etwa in den von der Beschwerde zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. (Beschluss vom 29.08.2014 - 11 Verg 3/14, BeckRS 2015, 8028; Beschluss vom 21.10.2021 - 11 Verg 5/21, BeckRS 2021, 34114) heißt - in gleicher Weise zu bestimmen ist, wie der Begriff der Bruttoauftragssumme in § 50 Abs. 2 GKG, nicht aber wie der gemäß § 50 Abs. 2 GKG auf der Grundlage der Bruttoauftragssumme zu errechnende Streitwert.
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